wie ich mit Schrecken erfahren musste, haben auch Sie gegen den Antrag der Fraktion DIE LINKE gestimmt, die grundgesetz- und menschenrechtswidrige Sanktionspraxis im Rechtskreis des SGB II zu unterbinden. Damit tragen auch Sie die Verantwortung dafür, dass zahlreiche Menschen systematisch unter jedwedes Existenzminimum und damit in absolutes Elend gedrückt werden. Auch Sie sind dafür verantwortlich, dass hunderttausenden Kindern jede Chance auf ein menschenwürdiges Leben genommen wird.
Ich bin mehr als empört und verurteile hiermit Ihre politischen Entscheidungen auf das Schärfste. Sie tragen damit entscheidend zur Spaltung unserer Gesellschaft bei.
Ich schäme mich für Sie und für die gesamte Bundestagsfraktion, Sie sollten sich nicht mehr „Sozialdemokraten“ oder “Christen” nennen. „Sozial“ und “christlich” sind Sie schon lange nicht mehr!
FÜR MICH SIND SIE UND IHRE PARTEI UNWÄHLBAR!
Mit tiefer Empörung, Verachtung und noch mehr Zorn,
Rita Mantovan
Liste mit E-Mail-Adressen der Bundestagsabgeordneten
Sachsen-Anhalt: 3000 ältere Hartz-IV-Betroffene sollen als »Ein-Euro-Jobber« Flutschäden beseitigen
Von Susan Bonath
Als Elbe und Saale in Sachsen-Anhalt über die Ufer traten, schippten Tausende Freiwillige gemeinsam Sandsäcke und sicherten Deiche. Damit ist jetzt Schluß. Das vom Sparwahn ergriffene, weil mit rund 20 Milliarden Euro verschuldete Land greift fürs Aufräumen nach der Flut auf sein Erwerbslosenheer zurück. Ran sollen unter anderem 3000 Ältere, und zwar ohne Lohn. Das hat das SPD-geführte Sozialministerium mit der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit (BA) vereinbart.Dafür hat die BA eigens ein Maßnahmepaket geschnürt. Im Rahmen des Programms »Aktiv zur Rente« will sie die über 50jährigen »wiedereingliedern« – in was, bleibt ihr Geheimnis. Denn dahinter verbergen sich schlicht Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, im Volksmund »Ein-Euro-Jobs« genannt. Wie hinlänglich bekannt ist, befördern diese höchst selten in feste Arbeitsverhältnisse.
Konkret bedeutet das: Die zur Arbeit Herangezogenen bekommen den mickrigen Hartz-IV-Regelsatz weiter, bleiben also unter der »Aufsicht« der Jobcenter und der Knute der strengen Agenda-Gesetze. Obendrauf erhielten sie einen Euro je Arbeitsstunde, maximel 160 Euro pro Monat, erklärte Ministeriumssprecher Holger Paech auf jW-Nachfrage. Den »Obolus«, welchen das Land mit 2,7 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds finanziere, dürfen sie aber keineswegs in ihre karge Haushaltskasse stecken. Der Ministeriumssprecher stellte klar: »Das Geld kann für Arbeitsmaterial, wie Müllsäcke, Spaten oder Schippen aufgewendet werden«. Daneben könnten Maßnahmeträger von den staatlichen Zuschüssen »besondere Schutzkleidung« anschaffen oder ihre neuen Gratiskräfte »anleiten«. Ob die Ein-Euro-Jobber ihre Anfahrtskosten zu den Deichen auch – wie üblich – von ihrer »Zulage« finanzieren müssen, »entscheiden die Träger vor Ort«, wollte sich BA-Sprecher Kristian Veil gegenüber jW nicht festlegen. Immerhin: Denkbar seien, spekulierte er, »zum Beispiel Sammeltransporte«.
Griechenland-”Rettung”: 77 Prozent flossen in Finanzsektor
EU-Krisenpolitik rettet Banken, nicht die Bevölkerung
von Attac
Eine Recherche von Attac Österreich zeigt: 77 Prozent des Geldes für die so genannte Griech- enland-Rettung flossen in den Finanzsektor – die EU-Krisenpolitik rettet Banken, nicht die Bevölkerung. Unten finden Sie die Ergebnisse der Studie im Einzelnen. Bitte beachten Sie auch den Link zum Hintergrundmaterial am Ende des Textes.
Seit März 2010 haben die Europäische Union (EU) und der Internationale Währungsfonds (IWF) in 23 Tranchen 206,9 Milliarden Euro für die sogenannte “Griechenland-Rettung” eingesetzt. Wofür diese große Summe öffentlicher Gelder im Detail verwendet wird, do- kumentieren die Verantwortlichen jedoch so gut wie gar nicht. Attac hat daher nachre- cherchiert: Mindestens 77 Prozent der Hilfsgelder lassen sich direkt oder indirekt dem Finanzsektor zuordnen. Die Ergebnisse im Detail:
58,2 Milliarden (28,1 Prozent) wurden für die Rekapitalisierung griechischer Banken verwendet – anstatt den zu großen und maroden Sektor nachhaltig umzustrukturieren und die Eigentümer der Banken für deren Verluste haften zu lassen.
101,3 Milliarden (49 Prozent) kamen Gläubigern des griechischen Staats zugu- te. Davon wurden 55,44 Milliarden verwendet, um auslaufende Staatsanleihen zu bedienen – anstatt die Gläubiger das Risiko tragen zu lassen, für das sie zuvor hohe Zinsen kassiert hatten. Weitere 34,6 Milliarden dienten dazu, die Gläubiger für den Schuldenschnitt im März 2012 zu gewinnen. 11,29 Milliarden wurden im Dezember 2012 für einen Schuldenrückkauf eingesetzt, bei dem der griechische Staat Gläubiger beinahe wertlose Anleihen abkaufte.
46,6 Milliarden (22,5 Prozent) flossen in den griechischen Staatshaushalt oder konnten nicht eindeutig zugeordnet werden.
0,9 Milliarden (0,4 Prozent) gingen als griechischer Beitrag an den neuen Rettungsschirm ESM.
Eine genaue Auflistung der Tranchen, ihrer Verwendung und der Quellen unter: www.attac.at/uploads/media/hintergrundmaterial_bailout_deutsch.pdf “Das Ziel der politischen Eliten ist nicht die Rettung der griechischen Bevölkerung, son- dern die Rettung des Finanzsektors”, fasst Lisa Mittendrein von Attac die Ergebnisse zu- sammen: “Sie haben Hunderte Milliarden an öffentlichen Geldern eingesetzt, um Banken und andere Finanzakteure und vor allem deren Eigentümer vor den Folgen der von ihnen verursachten Finanzkrise zu retten.” Politik stellt “Rettungspakete” falsch dar Die weit verbreitete und von europäischen Politikern öffentlich vertretene Position, dass das Geld der sogenannten „Rettungspakete“ den Menschen in Griechenland zugutekommen würde, ist damit widerlegt. Die griechische Bevölkerung muss die Rettung von Banken und Gläubigen vielmehr mit einer brutalen Kürzungspolitik bezahlen, die die bekannten katastrophalen sozialen Folgen hat. Intransparenter Umgang mit öffentlichem Geld „Unsere Ergebnisse machen deutlich, dass das Hauptziel der Krisenpolitik seit 2008 darin besteht, die Vermögen der Reichsten zu schützen. Die Politik nimmt enorme Arbeitslosigkeit, Armut und Not in Kauf – um einen Finanzsektor zu retten, der nicht zu retten ist. Auch die österreichische Regierung trägt diesen menschenverachtenden Kurs seit Jahren mit”, ergänzt Mittendrein. Aus demokratiepolitischer Sicht ist zudem bedenklich, dass die Verantwortlichen in Troika und EFSF ihren Umgang mit öffentlichen Mitteln kaum dokumentieren. “Es ist ein Skandal, dass die EU-Kommission zwar Hunderte Seiten an Berichten veröffentlicht, aber nirgendwo auflistet, wofür das Geld konkret verwendet wurde”, erklärt Mittendrein. “Die Verantwortlichen sind aufgefordert, für volle Transparenz zu sorgen und zu belegen, wer von den Zahlungen tatsächlich profitiert.” Milliardär und Hedgefonds profitieren Zu den tatsächlich Geretteten zählt etwa die Milliardärsfamilie Latsis, eine der reichsten Familien Griechenlands, die große Teile der staatlich geretteten „Eurobank Ergasias“ besitzt.(1) Auch Spekulanten profitierten: Der Hedgefonds Third Point streifte im Zuge des Schuldenrückkaufs vom Dezember 2012 mit Hilfe von öffentlichen Geldern einen Gewinn von rund 500 Millionen ein. (2) “Wenn Kommissionspräsident Barroso sagt, die sogenannte Griechenland-Rettung sei ein Akt der Solidarität, stellt sich die Frage: Solidarität mit wem?”, kommentiert Mittendrein. (3) Weitere 34,6 Milliarden für Zinszahlungen Maximal 46,6 Milliarden (22,5 Prozent) der sogenannten “Rettungspakete” flossen in den griechischen Staatshaushalt. Dieser Summe stehen jedoch weitere Ausgabenposten im selben Zeitraum gegenüber, die nicht der breiten Bevölkerung zugutekommen. Mehr als 34,6 Milliarden flossen aus dem Staatshaushalt als Zinsen für laufende Staatsanleihen erneut an Gläubiger (2. Quartal 2010 bis 4. Quartal 2012 (4)). Zudem wendete der Staat allein in den ersten Jahren weitere 10,2 Milliarden für Verteidigungsausgaben auf (2010 und 2011 (5)). Insidern zufolge üben die Regierungen in Berlin und Paris Druck auf Griechenland aus, die Militärausgaben nicht zu kürzen, da davon deutsche und französische Rüstungskonzerne betroffen wären. (6) Nicht die erste Bankenrettung “Die sogenannte Griechenland-Rettung entpuppt sich bei genauerem Hinschauen als weitere Banken- und Reichenrettung”, bilanziert Mittendrein. Man dürfe nicht vergessen, dass Europas Banken seit 2008 bereits 670 Milliarden Euro an direkter staatlicher Hilfe (ohne Garantien) erhalten haben. (7) Der Finanzsektor Griechenlands – wie auch Gesamteuropas – bleibt jedoch weiterhin höchst instabil. Das zeigt nicht zuletzt die jüngste Auszahlung zweier Tranchen für Bankenrekapitalisierungen im Umfang von 23,2 Milliarden Euro seit Dezember 2012. Die Politik verabsäumt notwendige Regulierung… Der Schuldenschnitt für den griechischen Staat hat die dortigen Banken so stark getroffen, dass der Staat sich erneut verschulden muss, um sie mit Milliardenhilfen zu retten. “Die europäische Politik hat es in den fünf Jahren seit dem Finanzcrash verabsäumt, die Finanzmärkte zu regulieren und ein Bankeninsolvenzrecht zu verabschieden. So müssen bei Verlusten weiterhin die Steuerzahler einspringen, während die Bank-Eigentümer ungeschoren davonkommen. Die Regierungen müssen endlich aufhören, dem Finanzsektor diese Erpressungsmöglichkeit einzuräumen”, kritisiert Mittendrein. … und rettet korruptes griechisches Bankensystem Verschärfend kommt hinzu, dass erneute Milliardenhilfen an die griechischen Banken fließen, obwohl einige von ihnen die offiziellen Bedingungen dafür nur noch mit dubiosen Mitteln erfüllen. Ein Reuters-Bericht deckte 2012 auf, mit welchen skandalösen Praktiken griechische Banken einander unbesicherte Kredite über ein Pyramidenspiel mit Offshore-Firmen zuschanzten, um so den Anschein zu erwecken, noch Zugang zu privatem Kapital zu haben und damit die Voraussetzungen für eine staatliche Rekapitalisierung zu erfüllen. (8) “Während die europäische und griechische Politik der breiten Bevölkerung Blut, Schweiß und Tränen abverlangt, verschließt sie ihre Augen gegenüber den geheimen Deals der Finanzoligarchen, die die wahren Profiteure der Rettungsgelder sind”, bestätigt Marica Frangakis, Ökonomin am Athener Nicos-Poulantzas-Institut und Gründungsmitglied von Attac Hellas. Radikaler Kurswechsel überfällig In der europäischen Krisenpolitik ist ein radikaler Kurswechsel überfällig. “Unsere Regierungen retten Europas Banken und Reiche mit immer neuen Milliarden an öffentlichen Mitteln und behaupten gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern, dass diese an die griechische Bevölkerung fließen würden. Mit dieser Scheinheiligkeit muss Schluss sein”, fordern Mittendrein und Frangakis. Zu große und damit “systemrelevante” Banken müssen zerteilt und die Profitlogik durch Gemeinwohlorientierung ersetzt werden. Gläubiger und Vermögende müssen an den Kosten der Krise gerecht beteiligt und der Finanzsektor streng reguliert werden. “Griechenland selbst braucht nach drei Jahren, in denen es von der aufgezwungenen Krisenpolitik zugrunde gerichtet wurde, dringend echte Rettungspakete, die auch bei der Bevölkerung ankommen”, fasst Mittendrein zusammen. Weitere bizarre Details:
Die Attac-Recherche hat zudem weitere bizarre Details über die sogenannte “Griechenland-Rettung” ans Licht gebracht:
Mehrmals brachen EU und IWF ihre eigenen Ankündigungen und hielten zugesagte Teilzahlungen wochen- bis monatelang zurück, um Druck auf die griechische Demokratie auszuüben: im Herbst 2011, um eine Volksabstimmung über die Austeritätspolitik zu verhindern, und im Mai/Juni 2012, um die Siegeschancen der Troika-freundlichen Parteien bei den Parlamentswahlen zu erhöhen. Mit dem Zurückhalten zugesagter Gelder zwingt die Troika die griechische Regierung, kurzfristige Anleihen auszugeben, um den unmittelbar drohenden Staatsbankrott zu vermeiden. Da diese nur wenige Wochen oder Monate laufenden “Treasury Bills” hochverzinst sind, steigen damit die griechischen Staatsschulden und die Gewinne der Geldgeber. Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass der Schuldenabbau nicht das Hauptziel der Troika ist, sondern primär ein Vorwand, um die Zerstörung von Sozialstaat und ArbeitnehmerInnenrechten voranzutreiben.
Eine Tranche im Umfang von 1 Milliarden Euro, die Griechenland im Juni 2012 von der EFSF erhielt, diente primär dazu, die griechische Pflichteinlage in den EFSF-Nachfolger ESM zu finanzieren. Die EFSF finanzierte also ihren eigenen Nachfolger – aber nicht direkt, sondern unter Erhöhung des griechischen Schuldenstands.
Klaus Regling, Vorsitzender von EFSF und ESM, hat in seiner Karriere mehrfach zwischen Politik und Finanzsektor hin- und hergewechselt. Vor dieser Tätigkeit arbeitete er abwechselnd für die deutsche Bundesregierung, den Hedgefonds ‘Moore Capital Strategy Group’, die Generaldirektion für wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten in der Europäischen Kommission und den Hedgefonds ‘Winton Futures Fund Ltd.’ Er steht damit symbolisch für die Verflechtung von Finanzmärkten und Politik, die mitverantwortlich dafür ist, dass die EU-Krisenpolitik primär auf die Rettung des Finanzsektors abzielt.
Laut Geschäftsbericht gab die EFSF 2011 rund 3,1 Mio. Euro für Personalkosten aus. (9) In diesem Jahr arbeiteten Medienberichten zufolge 12 Personen für die EFSF (10). Im Schnitt wurden also 258.000 Euro pro Mitarbeiter ausgegeben. EFSF-Vorsitzender Klaus Regling verdient mutmaßlich 324.000 Euro plus Zulagen im Jahr. (11) Menschen mit Einkommen in dieser Größenordnung verwalten eine Politik, die in Griechenland den Mindestlohn auf 580 Euro brutto pro Monat (510 für Jugendliche) gesenkt hat. (12)
Kurzfristig hat das Bündnis die Information erhalten, dass die geplante Zwangsräumung in Krefeld am kommenden Dienstag, 18. Juni, NICHT stattfinden wird. Man kann allerdings davon ausgehen, dass der Betroffene Michael P. zeitnah einen neuen Termin vom Gerichtsvollzieher erhält.
Offensichtlich konnte das Bündnis “Zwangsräumung Verhindern NRW” bereits einen solchen öffentlichen Druck erzeugen, dass die Verantwortlichen von ihrem ursprünglichen Plan abgerückt sind. Der Fall von Michael P. ist dank des Aufrufes in die Öffentlichkeit gerückt. Seinem Vermieter Dagobert Allhorn ist es wohl nicht mehr möglich, sich seines Mieters zu entledigen, ohne ein großes Maß an Aufmerksamkeit zu erregen.
Natürlich solidarisisert sich das Bündnis weiterhin mit Michael P. und allen von Zwangsräumung bedrohten und betroffenen Menschen. An der skandalösen Situation hat sich auch nach der vorläufigen Absage der Zwangsräumung nichts geändert. Sobald der neue Termin für die Räumung feststeht, werden wir erneut für eine friedliche Blockade mobilisieren! Es gilt weiterhin, Öffentlichkeit zu schaffen und die Verantwortlichen weiter unter Druck zu setzen.
“Denn Zwangsräumungen fallen nicht vom Himmel und sind auch nicht einfach ein Selbstverschulden der Betroffenen. Sie sind Ausdruck einer Gesellschaft, in der die Menschen über ihren Marktwert definiert werden. Sie sind Bestandteil eines kapitalistischen Systems von Zwängen, in dem der ökonomische Druck der Verhältnisse und deren politische und bürokratische Absicherung Hand in Hand gehen.”
In NRW steht das Bündnis noch am Anfang, aber der ist mehr als vielversprechend! Zeigt weiterhin eure Solidarität, verbreitet die Informationen in eurem Umfeld und nehmt immer gerne Kontakt mit uns auf.
“SCHLUSS MIT HARTZ IV” – Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann_
1. Bundesagentur für Arbeit diffamiert Hartz IV kritische Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann
Eine womöglich dreiste Lüge in Form einer Pressemeldung veröffentlichte heute die BA, Bundesagentur für Arbeit, und stellte ihre Mitarbeiterin, Inge Hannemann, als “Gefährderin von tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern” dar… Weiterlesen:
2. Geschenke werden teilweise auf Hartz IV angerechnet
Wer Hartz IV bezieht, muss sich darüber im Klaren sein, dass großzügige Geschenke mit dem Arbeitslosengeld II (ALG II) verrechnet werden können. Dabei entscheidet das Jobcenter nach dem Anlass des Geschenks, ob der Wert auf die staatlichen Leistungen anrechnet wird oder nicht. So sind Geldgeschenke, die Minderjährige anlässlich ihrer Konfirmation, Kommunion oder vergleichbarer religiöser Feste sowie der Jugendweihe bekommen, bis zu einem Betrag von 3.100 Euro anrechnungsfrei… Weiterlesen:
3. Jobcenter Ennepe-Ruhr zahlt Diabetes-Krankem 6 Monate kein Geld – nicht mal für dringend nötige Medikamente
Selbst nach einem Gerichtsbeschluss im Eilverfahren sah sich das Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis (EN)nicht an Recht und Gesetz gebunden und verweigerte – wie zuvor bereits 6 Monate – weiterhin einem an Diabetes Erkrankten die ihm von der 33. Kammer des Sozialgerichts Dortmund zugesprochene Leistung. In einem Brief forderte der Betroffene jetzt Amtsleiter Heiner Dürwald auf, die Anordnung des Sozialgerichts Dortmund vom 27. Mai durch Zahlung zu befolgen. Andernfalls wird das Jobcenter bald Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen…. Weiterlesen:
4. Aktive Erwerbslose besetzen aus Protest das Jobcenter Köln-Mülheim
Die Frage tauchte beim letzten Treffen der Erwerbslosengruppe “KEA” auf: “Wie gehen wir damit um, wenn das Kölner Jobcenter trotz gültiger Rechtsprechung, trotz einer gerichtlichen Anordnung und trotz der Begleitung durch einen KEA-Beistand eine Mutter und ihre zwei Kinder hungern lässt? “Fragen wir doch mal die zuständige Standortleitung?”, dachten sich Die KEAs und besuchten am 11. Juli 2013 unangemeldet und im Schwarm das Büro am Wiener Platz… Weiterlesen:
Kommen zukünftig nur noch Gutverdiener zu ihrem Recht? Am vergangenen Freitag haben die rot-grün regierten Länder gemeinsam mit den CDU/CSU-Landesregierungen das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Das von den Linkspartei mitregierte Brandenburg ist das einzige Bundesland, das dem Antrag nicht zugestimmt hat… Weiterlesen:
6. Bei Trennung: Vater bekommt zusätzlich Hartz IV für Kind
Hartz IV Bezieher, die getrennt von ihren Kindern leben, die aber regelmäßig Besuch von ihren Kindern bekommen, haben einen Anspruch auf höhere Hartz IV Leistungen. Das urteilte das Bundessozialgericht in Kassel (AZ: B 14 AS 50/12 R). Unklar sei allerdings, ob eben jener Betrag von dem anderen Elternteil wieder abgezogen wird… Weiterlesen:
7. Hartz IV Behörden müssen die zu hohen Heizkosten übernehmen, wenn der 6 – Monatszeitraum noch nicht vorbei ist. Das urteilte aktuell das Bundessozialgericht.
Das Bundessozialgericht in Kassel stärkte erneut die Recht von Hartz IV-Betroffenen. So urteilten die Richter, dass Jobcenter die zu hohen Heizkosten von Beziehern nach dem SGB II übernehmen müssen, sofern der 6-Monatszeitraum noch nicht überschritten wurde (AZ:B 14 AS 60/12 R). Als Grenzwert für unangemessene Heizkosten ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der bundesweite Heizspiegel einzubeziehen… Weiterlesen:
8. Jobcenter muss wegen Verletzung des Sozialgeheimnisses Strafe zahlen
Es kommt häufig vor, dass Mitarbeiter in den Jobcenter davon ausgehen, Hartz IV Betroffene hätten keine bürgerlichen Rechte mehr. Kein Wunder, denn Sanktionen sind beispielsweise ein tiefgreifendes Instrument des Staates, um den freien Willen des Bürgers zu unterdrücken. Auch der nachfolgende Fall gehört in die Kategorie „Befugnisse weit überschritten“. Weiterlesen:
9. Kein Aussetzen von Hartz IV-Sanktionen: Die leeren Versprechungen der SPD-Niedersachsen
In Niedersachsen übernahm die SPD zahlreiche Forderungen der Linkspartei. Eine davon war auch die Schaffung des Sanktionsmoderatoriums, um Sinn und Unsinn der Hartz IV Strafen zu überprüfen. Noch am 24.April 2013 forderte die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) ein Aussetzen der Sanktionen bei Hartz IV oder vergleichbare Maßnahmen. So hieß es in dem Artikel.. Weiterlesen:
10. Jobcenter muss Kosten für Schüleraustausch übernehmen
Einem Schüler, dessen Eltern Hartz IV beziehen, wurde aufgrund seiner herausragen Leistungen von seiner Schule ausgewählt, an einem einmonatigen Schüleraustausch nach Arizona teilzunehmen. Doch das Jobcenter weigerte sich, die Kosten zu übernehmen. Das BSG entschied jedoch zugunsten des Schülers… Weiterlesen:
11. Jeder zweite Rentner hat weniger als Hartz IV zum Leben
Altersarmut ist keine Ausnahme sondern allgegenwärtig. Einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung zufolge, liegt fast jede zweite Rente unterhalb der Hartz IV-Grundsicherung. Vielen Ruheständler bleibt nur ein Minijob, um sich finanziell über Wasser zu halten… Weiterlesen:
Sofortige Freilassung und vollständige Rehabilitierung von Herrn Mollath und gegebenenfalls Einleitung von Verfahren gegen die maßgeblichen Personen. Schluß mit der Verschleppung, den Täuschungen und Behinderungen, die offensichtlich mit Blick auf die Landtagswahlen in Bayern gemacht werden.
Weshalb dies wichtig ist
Spätestens seit der Reportage in der ARD vom 3. Juni dürfte auch dem Letzten klar geworden sein, dass der “Fall Mollath” eine Ungeheuerlichkeit darstellt, die als beispiellos bezeichnet werden kann – zumindest in der Rechtsgeschichte der BRD seit 1945. Hier mischen sich Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch, Fehldiagnosen und – seitens der Politik, insbesondere der bayr. Justizministerin – bewusste Täuschung der Öffentlichkeit. Es wird höchste Zeit, dass hier Bewegung in die Sache kommt und Herr Mollath als freier und vollständig rehabilitierter Mann die geschlossene Anstalt verlassen kann und zwar noch VOR den Landtagswahlen in Bayern.
Seit mehr als sieben Jahren sitzt Gustl Mollath aus Nürnberg in der geschlossenen Psychiatrie. Er hat alles verloren: Sein Haus wurde zwangsversteigert, geblieben ist ihm nicht einmal ein Foto seiner Mutter. “Ich hatte nicht einmal Punkte in Flensburg. Plötzlich sind Sie der kriminelle Wahnsinnige”, beschreibt Gustl Mollath sein Schicksal. Sein Fall beschäftigt seit Monaten Medien und besorgte Bürger. Der schlimme Verdacht: Gustl Mollath wurde weggeschafft, um Steuersünder zu schützen. http://www.swr.de/report/
Jobcenter Ennepe-Ruhr zahlt Diabetes-Krankem 6 Monate kein Geld – nicht mal für dringend nötige Medikamente
Selbst nach einem Gerichtsbeschluss im Eilverfahren sah sich das Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis (EN)nicht an Recht und Gesetz gebunden und verweigerte – wie zuvor bereits 6 Monate – weiterhin einem an Diabetes Erkrankten die ihm von der 33. Kammer des Sozialgerichts Dortmund zugesprochene Leistung.
In einem Brief forderte der Betroffene jetzt Amtsleiter Heiner Dürwald auf, die Anordnung des Sozialgerichts Dortmund vom 27. Mai durch Zahlung zu befolgen. Andernfalls wird das Jobcenter bald Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen. 6 Monate Gefährdung der Gesundheit eines Diabetikers
Hartz IV-Leistungen der Regionalstelle Wetter des Jobcenters EN waren bis 31. Dezember 2012 bewilligt und der Weiterbewilligungsantrag für die nächsten sechs Monate bis Ende Juli 2013 fristgerecht gestellt. Da bekommt der „Kunde“ kurzfristig, Advents-Post vom Jobcenter: Ein „Versagungsbescheid“, der ihm ab 1. Dezember 2012 die Leistungen vollständig streicht. Begründung: Er lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer Frau zusammen, die Einkommen habe. Das müsse ihm von Leistungen abgezogen werden. „Diesseits bestehen aufgrund eines anonymen Hinweises erhebliche Zweifel im Hinblick auf Ihre Hilfebedürftigkeit.“ „Bedarfsgemeinschaft“: Eine der häufigsten Unterstellungen, um Leistungen zu streichen
Zwar weist der „Kunde“ zweifelsfrei nach, dass diese Frau weder im selben Haus und schon gar nicht in seiner Wohnung lebt, auch dass er keine Kontovollmacht auf deren Bankkonto hat. Sogar einer „Inaugenscheinnahme“ seiner Wohnung stimmt er zu. Und selbst der Nachweis, dass alle vier Voraussetzungen nicht erfüllt sind, die der Gesetzgeber im SGB II festgeschrieben hat, um eine „Einstehensgemeinschaft“ zu begründen, interessiert das Jobcenter EN nicht. Offenbar ist sich die Behörde aber dann doch nicht mehr so ganz sicher, ob ihre Mutmaßung rechtlich zu halten ist. Denn plötzlich zaubert sie noch eine weitere Schutzbehauptung aus dem Hut, um die Leistungsverweigerung abzusichern. Eine Kontenausforschung habe ergeben, dass der „Kunde“ Vollmacht für das Konto seiner Mutter besitzt. Betrugs-Mutmaßung wegen Notfall-Kontovollmacht für 75-jährige krebskranke Mutter
Rasch wird Stufe zwei der Mutmaßungen zur Leistungssperre-Begründung gezündet. Die Mutter des Jobcenter-„Kunden“ hat – wie vermutlich in den meisten Familien in Deutschland zur Vorsorge üblich – aus Altersgründen ihrem Sohn Kontovollmacht erteilt, für den Notfall dass sie gehindert ist, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Der Notfall trat schneller ein als erwartet. Im letzten Jahr erkrankte die 74-Jährige an Krebs. Da war es während mehrerer Krankenhausaufenthalte und häuslicher Rekonvaleszenz gut, dass der Sohn ihre Kontoangelegenheiten erledigen konnte. Diesen Umstand kehrte nicht nur das Jobcenter gegen ihn. Auch das inzwischen im März diesen Jahres eingeschaltete Sozialgericht Dortmund, meinte darin eine Begründung dafür entdecken zu können, dass der Kläger vom Geld seiner Mutter lebe und deshalb kein Recht auf Hartz IV-Leistungen habe. Sozialgericht und Jobcenter sind sich einig: der „Kunde“ lebt vom Geld seiner Mutter
Inzwischen hat es am 25. Mai einen Erörterungstermin beim Sozialgericht Dortmund gegeben. Anwesend war für das Jobcenter eine Vertreterin, die ganz ungeniert erklärt, die Einzelheiten des Falles überhaupt nicht zu kennen. In ungewöhnlich langer Verhandlungsdauer von mehr als zwei Stunden befragte die Richterin den Kläger in einer Weise, dass man den Eindruck haben musste, man befände sich in einem Polizeiverhör oder Strafverfahren. Da wurden Daten, Zahlen und Fakten abgefragt, die über die summarische Prüfung im einstweiligen Rechtsschutz weit hinaus gingen und allenfalls Gegenstand eines Hauptsacheverfahrens hätten sein können. Der Kläger – von Anfang an wegen zu Ende gehender Diabetes-Medikamente sowie unter starkem psychischen Druck wegen seiner monatelangen Zahlungsunfähigkeit – musste vor dieser unvorbereiteten Befragung am Ende psychisch kapitulieren. Dies insbesondere deshalb, weil die Fragen sich großenteil auch um persönliche Dinge Dritter drehten. Über weite Strecken ging es um was, wann und warum der Kontobewegungen seiner Mutter, um deren Einnahmen, Ausgaben und damit verbundenen Zeitangaben, was nur sie selber hätte erklären können. Das war auch der einzige Fragenkomplex, in den sich die Vertreterin des Jobcenters einmischte. Ansonsten verweigerte sie jeder weiteren Einlassung.
Hilfe beim Online-Banking sei persönliche „Nutzung“ eines fremden Kontos – Abgabe von Überweisungsformularen in Papierform nicht
Die Erörterung der Frage, ob der Kläger durch Hilfestellung beim Online-Banking für seine Mutter dieses Konto persönlich „nutze“ oder nur unterstützende Hilfeleistungen für diese erbringe, nahm schließ für den nicht juristischen gesunden Menschenerstand ungeahnt absurde Züge an. Die gipfelten in der – von der vorsitzenden Richterin der 33. Kammer des Sozialgerichts Dortmund nicht widersprochenen – Feststellung der Jobcenter-Vertreterin: Wenn der Kläger, wie geschehen, via Online-Banking zu Hause für seine Mutter Überweisungen in die Computertastatur eingebe, so „nutze“ er das Konto für sich persönlich. Deshalb sei davon auszugehen, dass er vom Geld der Mutter lebe und damit kein Recht auf Hartz IV-Leistungen habe. Anders verhalte es sich, wenn er dieselbe Überweisung auf dem Bankformular ausfülle und mit der Unterschrift seiner Mutter in der Bankfiliale abgebe. Damit sei bewiesen, dass er das Konto nicht selber „nutze“. Eine allgemeinverständliche Erklärung für diese schwerlich nachvollziehbare Begründung wollte die Juristin des Jobcenters Ennepe-Ruhrkreis nicht abgeben.
Täuschung des Gerichts durch unvollständige Akte vom Jobcenter
Die Frage bleibt unbeantwortet, ob es ein juristischer Trick war oder nur dem Chaos in der Hartz IV-Behörde geschuldet. Fakt ist aber, dass das Jobcenter dem Sozialgericht nur eine derart unvollständige Akte vorgelegt hatte, dass es weiterhin bei seiner totalen Leistungsverweigerung hätte bleiben können. In einem Zwischenbericht kam die vorsitzende Richterin der 33. Kammer deshalb zu der Überzeugung, dass im Eilverfahren – welches nur in Ausnahmefällen rückwirkende Leistungen zuerkennen könne – keine Entscheidung im Sinne der Nachforderung des Klägers ergehen könnte, weil es für den Zeitpunkt der Klageerhebung überhaupt keinen Weiterbewilligungsantrag gäbe. Wer häufiger mit Jobcentern zu tun hat, dem ist diese Schutzbehauptung nur allzu vertraut. Glücklicherweise konnte der Kläger aber den Gegenbeweis erbringen – sogar mit Schriftverkehr aus dem Jobcenter. Beim Gerichtstermin nur noch für 1 Woche Diabetes-Medikamente – 2 ½ Wochen später verweigert das Jobcenter immer noch die gerichtlich angeordnete Zahlungs-Verpflichtung
Vier Tage nach dem Gerichtstermin ging per Fax der Beschluss ein: Keine Miete und noch nicht einmal 10% der zustehenden Leistungen für die zurückliegenden Monate. Lediglich als Almosen der Regelsatz von 382,- € für die zwei Monate – „längstens jedoch bis zum 30.06.2013“. Bis zu diesem Datum sind nur noch gut zwei Wochen. Und der 52-Jährige Diabetes-Kranke hat vom Jobcenter immer noch nicht einmal die Almosen-Zuteilung des Sozialgerichts für Mai und Juni erhalten – von der Frage, wovon er ab Juli leben soll gar nicht zu reden.
Wird Jobcenter-Chef Heiner Dürwald dem Steuerzahler noch Gerichtsvollzieherkosten aus der Tasche ziehen?
Seit dem 29. Mai hat der „Kunde“ mit zahlreichen Telefonaten und persönlichen Vorsprachen im Jobcenter versucht, an sein Geld zu kommen. Gleich im Eingangsbereich der Behörde wurde er abgewimmelt. Schließlich am 11. Juni kam er dann doch noch bis zum Vorgesetzten seiner Sachbearbeiterin. Das Ergebnis wie zuvor: „wir zahlen nicht“.
Inzwischen hat er an den Amtschef seines Jobcenters, Heiner Dürwald, geschrieben und ihm Gelegenheit zur Zahlung gegeben, damit dem Steuerzahler die Kosten für den Besuch des Gerichtsvollziehers erspart bleiben. Jetzt wartet die Hartz4-Plattform gespannt, ob der Verwaltungschef die Bindung an Recht und Gesetz so ernst nimmt, dass er den titulierten Rechtsanspruch gegen seine Behörde doch noch freiwillig erfüllt. Andernfalls hat der Betroffene keine andere Wahl, als unter Wahrung der Gerichtsfrist noch vor Ende des Monats Vollstreckungsantrag gegen das Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis beim Gericht zu stellen. Hartz4-Plattform die Hartz IV-Lobby info@hartz4-plattform.dewww.hartz4-plattform.dekontakt@hartz4-beratung.infowww.hartz4-beratung.info