Bestrafung ohne Urteil erlaubt Sanktionen
Sind die zuständigen Fachkräfte der Jobcenter jetzt schon nicht kleinlich beim Verhängen von Sanktionen, können u. dürfen sie ab 01.04. so richtig aus dem Vollen schöpfen.
Bei Antritt ihres Amtes im BMAS hat Frau von der Leyen schon die richtige Einstellung mitgebracht, diese am Existenzminimum lebenden müssen wir zwingen etwas zu tun. Mit den Neuregelungen bei Hartz IV tut sie nun das, was u. a. Katja Kipping bei einer Anfrage im Bundestag wie folgt formulierte:
„Den Betroffenen werden rechtswidrig die ohnehin viel zu geringe existenzielle Absicherung bzw. ihnen zustehende Versicherungsleistungen verwehrt. Dabei ist zusätzlich zu den offiziellen Zahlen mit einer extrem hohen Dunkelziffer zu rechnen, denn viele Betroffene kennen ihre Ansprüche und Rechte nicht genau und legen deswegen keinen Widerspruch ein. Ich fordere die Stärkung der Rechtssicherheit der Betroffenen durch den sofortigen Ausbau einer unabhängigen Erwerbslosenberatung und die Abschaffung jeglicher Sanktionen: Hartz IV muss weg, die Sanktionen müssen weg, eine soziale repressionsfreie Grundsicherung muss her!“
Diese Worte geben das wieder, was schon lange überfällig ist. Eine Bestrafung von einem Teil des Volkes, welches ohne Schuld den Arbeitsplatz verloren hat, weil ein industrieller Kahlschlag vor allen in den sogenannten neuen Bundesländern erfolgte.
Viele von denen die es betroffen hat, haben nie wieder einen Fuß in die Tür des 1. Arbeitsmarktes bekommen. Dafür, werden jetzt bei kleinsten Vergehen zustehende Leistungen gekürzt und das nun auch schon, wenn der Fachkraft vielleicht das Benehmen des Betroffenen nicht gefällt.
Alles was das Jobcenter fordert, ist im Grunde Sanktionen unterworfen, so unterdrückt werden nun Millionen von Erwerbslosen, denn mit der Unterschrift unter eine Eingliederungsvereinbarung, geben sie alle Rechte ab.
Es gibt zwar Arbeit aber zu was für einen Preis, die vorhandenen offenen Stellen werden unter aller Würde bezahlt, danke noch an Herrn Schröder. Dieser hat sich ja mit der Errichtung eines Niedriglohnbereiches in Deutschland gebrüstet und die jetzige Regierung hat den Ausbau so vorangetrieben, dass nicht viel anderes übrig bleibt.
Denn bist du einmal im Hartz IV, steckst du in der Falle und um da heraus zukommen ist nur über Zeitarbeit, Minijobs u. ä. möglich, ganz geht die Hartz-Falle nicht auf, denn bei diesen Löhnen muss jeder weiter zum Jobcenter um aufzustocken.
Jeder Gang ins Jobcenter bedeutet Abhängigkeit und wenn es nicht so läuft wie die dort Herrschenden es wollen, kann immer die SANKTION drohen!
WEHREN WIR UNS!
LINK ZUM THEMA http://www.meinpolitikblog.de/2011/03/28/menschenverachtende-hartz-iv-sanktionen/
INFORMATIONEN ZUM THEMA
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
































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Die Menschenwürde gemäß Grundgesetz bedeutet nach Auffassung von Juristen, dass man eine Eingliederungsvereinbarung frei aushandeln darf.
Eine angeordnete ist demnach verfassungswidrig.
Aber was kümmert die neoliberal Regierung die Meinung von Juristen. Ihr geht es um folgendes Prinzip : Rechte für sich selbst und Ihre wohlhabenden Wähler. Pflichten für die anderen.
Hier ist ein Widerspruchs- und Klagebegründung bezüglich der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen zu finden:
http://www.linke-sh.de/nc/presse/detail/zurueck/aktuell/artikel/hartz-iv-sanktionen-sind-verfassungswidrig/
hi ulrich..vielen dank für die überaus wichtige information.
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jezt aber mal eine paar wichtige fragen!
warum gibt es diese sanktionen immernoch, wenn schon ein rechtskräftiges urteil von verfassungsgericht gibt, welches doch diese sanktionen als verfassungswiedrig erklärt?
muss unsere regierung sich nicht an gesetze, die verfassung und gerichtsurteile halten?
stehen die im bundestag über den gesetz und allem anderen?